Allgemeine Geschäftsbedingungen des
CAD atelier Trier - 01.01.2009
1 - Geltung
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Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,
einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder
abgeschlossen werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen
nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und
schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
2 - Angebot und Abschluss
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Angebote sind stets freibleibend, soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich eine schriftliche
Bindungserklärung abgegeben hat. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung
des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über
den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3 - Preise
Die im Angebot enthaltenen Preise beinhalten, soweit nicht anders angegeben, die Lieferung
unfrei ab Büro Trier. Die Installation, falls nicht anders vereinbart, wird gesondert berechnet.
4 - Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
Wird ein von uns bestätigter Liefertermin überschritten, so berechtigt dies den Käufer nach einer Nachfrist von
2 Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder
anderen unvorhersehbaren Ereignissen tritt Lieferverzug nicht ein.
Der Käufer kann vom Verkäufer einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen berechtigt.
Änderungen zum Zwecke des technischen Fortschrittes sind jederzeit ohne Ankündigung möglich. Konstruktions-,
Form- oder Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit dies zumutbar ist.
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer seinen Vertragspflichten, auch aus früheren
Verträgen, in Verzug ist.
5 - Zahlung
Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart, bei Lieferung zu erfolgen, dass dem
Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Unsere
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Neukunden wird die erste Rechnung am
Liefertag fällig und ist sofort bar oder Kreditkarte zu begleichen.
Verzugszinsen werden mindestens in der Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der
Europäischen Zentralbank vom Fälligkeitstag der Rechnung berechnet, ohne das dies einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung bei
Lieferbereitschaft.
6 - Mängelrüge
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang
der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden.
Da der Kaufgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, wird sämtliches Wissen darüber
beim Käufer vorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Gegenständen sind deshalb kein Grund
für Mängelrügen.
7 - Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Kaufpreisrückerstattung. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Ware entsprechend den
Produktspezifikationen betrieben und gepflegt wurde, auch wenn die dazugehörige Dokumentation nicht in deutscher Sprache
abgefasst ist. Betreffend der Software verweisen wir auf die Garantie- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Sind mehrere Produkte Gegenstand eines einheitlichen Kaufvertrages, so kann die Gewährleistung nur hinsichtlich des
mängelbehafteten Gegenstandes geltend gemacht werden.
Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche
Zeit und Gelegenheit gewähren. Bei gewünschter Reparaturen 'vor Ort' trägt die Anfahrtskosten der Auftraggeber. Etwaige
Transportkosten im Garantiefall während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erstatten wir natürlich.
Ersatzgeräte werden nach Möglichkeit gestellt, jedoch besteht darauf kein unbedingter Anspruch.
Ersatzgeräte sind gebührenpflichtig.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz
weitergehender Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Bei unberechtigten Garantieansprüchen berechnen wir unseren Aufwand nach unseren aktuell
gültigen Sätzen.
Die Nachbesserung erfolgt schnellstens, jedoch spätestens nach den gültigen Garantiereparaturzeiten
des Vorlieferanten. Sollten wir in dieser Zeit nicht erfüllen können, muss der Auftraggeber eine Nachfrist von 14 Tagen.
Für Verträge mit nicht unter den Begriff "Verbraucher" fallenden Vertragspartner
gilt die gesetzliche Mindestgarantie/Gewährleistungszeit. Für gebrauchte Artikel wird eine Garantie oder Gewährleistung
ausgeschlossen. Werden vom Hersteller weitergehende Garantien angeboten, so werden diese an den Vertragspartner
weitergegeben. Evtl. anfallende Abwicklungskosten werden in Rechnung gestellt.
8 - Eigentumsvorbehalt
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Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus
diesem Vertrag getilgt hat. Falls Schecks in Zahlung gegeben wurden, gilt erst der Tag der Einlösung als Tilgung.
9 - Allgemeine Haftungsbegrenzung
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Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht erzielte
Einsparung, entgangener Gewinn, oder Schäden durch Verlust von Daten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche
verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.
10 - Erfüllungsort, Gerichtsstand
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche
zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Trier.
11 - Teilwirksamkeit
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Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darüber, dass
eine ihr am nächsten kommende wirksame Regelung als vereinbart gilt und dass vorstehende Bedingungen im übrigen unverändert
bleiben.
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